Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Grundlage, Anerkennung, Vertrag
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die vom Partyservice Bon Appetit angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellt hat.

§ 2. Angebot, Preise und Bestellung
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preisangaben beziehen sich auf Euro (€). Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mündliche, insbesondere fernmündliche Auskünfte und Preisangaben sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die schriftlich vereinbarten bzw. von uns bestätigten Preise.

2. Bei falsch angegebener Personenzahl trägt Partyservice Bon Appetit nicht die Verantwortung für einen eventuellen Mangel an Speisen, Getränken oder zu geringer Ausstattungs- und Servicekapazitäten. Zur Personenzahl gehören alle Gäste, Brautpaar, Musiker und Kameramann.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält Partyservice Bon Appetit sich das Recht vor, angemessene Preiserhöhung ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. (§309 Nr.1 BGB)

4. Partyservice Bon Appetit ist berechtigt vom Kunden zur Sicherung des Auftrags bzw. der Reservierung einen angemessenen Betrag als Vorleistung (Depositum) zu fordern. Eventuell geleistete Depositen werden bei Rechnungsstellung gutgeschrieben. Werden von Partyservice Bon Appetit geforderte Depositen nicht bis zum angegebenen Termin erfüllt, so entbindet das Partyservice Bon Appetit unmittelbar von allen getroffenen Verpflichtungen. In diesem Fall hat der Kunde den entstandenen Schaden an Partyservice Bon Appetit zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunde vorbehalten.

5. Wird Partyservice Bon Appetit vom Kunden beauftragt und bringt der Kunde oder seine Gäste zusätzlich eigene Speisen, Getränke oder dergleichen in die Veranstaltung mit ein, haftet der Kunde für den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Lagerung aller eingebrachten Produkte laut Lebensmittelhygieneverordnung und anderer hygienischer Grundsätze. Eine Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz geht in diesem Falle auf den Kunden über. Partyservice Bon Appetit ist berechtigt zur Beweissicherung jeweils eine Probe der eingebrachten Produkte zu entnehmen.

6. Die Anmietung von Räumlichkeiten, außergewöhnlicher Bedarf an Servicepersonal, oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen sind vom Kunden im eigenen Interesse so frühzeitig wie möglich in Auftrag zu geben. Nachträglich in Auftrag gegebener Sonderbedarf wird zusätzlich unter Berücksichtigung der vertraglichen Preisvereinbarungen berechnet.

§ 3. Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahmen der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt den in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigter Quittung bzw. Rechnung. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über drei Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.

§ 4. Technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber muss eine Spülmöglichkeiten zur Versfügung stellen. Es muss entweder einen Kühlraum oder mindestens zwei große Kühlschränke enthalten sein. Soll keine Industriespülmaschine vorhanden sein, oder soll diese vor dem Veranstaltungstermin außer Betrieb sein, ist dies Partyservice Bon Appetit umgehend mitzuteilen.

§ 5. Bezahlung
Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart bei Anlieferung. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung. Der dem Kunden bei der Bezahlung übergeben Beleg, ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung. Hier quittiert der Kunde auf der Durchschrift, den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren und Dienstleistung.

§ 6. Stornierung und Reduzierung von Aufträgen, Rücktritt vom Vertrag
Bei Stornierung von bereits erteilten Aufträgen aller Art ist die Kündigung in schriftlicher Form einzureichen. Partyservice Bon Appetit ist berechtigt eine Entschädigung in Höhe von Anzahlung (Depositum) vom Kunden zu fordern. Bei Stornierung oder Reduzierung von Aufträgen innerhalb 48 Stunden vor Veranstaltungstag bzw. Anreisezeit ist die volle Rechnungssumme (100%) zu zahlen. In den zuvor genannte Fälle schuldet der Kunde Partyservice Bon Appetit eine angemessene Verwaltungs- und/oder Bearbeitungsgebühr. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens in jedem Falle vorbehalten.

§ 7. Reklamation
1. Reklamationen zu Lieferungen und Leistungen von Partyservice Bon Appetit müssen vom Kunden in jedem Falle unverzüglich nach Feststellung am Veranstaltungstag ausdrücklich der Geschäftsleitung von Partyservice Bon Appetit mitgeteilt werden. Partyservice Bon Appetit behält sich ein Recht auf einmalige Nachbesserung vor. Der Kunde hat in keinem Falle ein Recht auf eigenmächtige Preisminderung. Gutschriften können nur auf dem Wege der berechtigten Mängelrüge erwirkt werden.

2. Soweit Partyservice Bon Appetit nicht rechtlich verpflichtet ist, sind weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere auch Schadensersatz, ausgeschlossen. Es sei denn, dass Partyservice Bon Appetit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§ 8. Leihwaren/Leihzubehör
1. Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Diese werden nach Vereinbarung vom Kunden zurückgebracht. Wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheint oder die Leihgegenstände nicht vollständig zurückgebracht werden, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände sowie ggf. Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

2. Leihwaren, die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind aufgrund hygienischer Bestimmungen vorgereinigt zurückzugeben. Wir behalten uns vor, Reinigungskosten für nicht vorgereinigte Leihwaren in Rechnung zu stellen.

3. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis oder Instandsetzungspreis berechnet.

§ 9. Rechtsbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Internationales Recht findet keine Anwendung.

§ 10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB teilweise oder insgesamt unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die übrigen Bestimmungen der AGB. Diese bleiben weiterhin wirksam. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den Parteiinteressen angemessen Rechnung tragen. Notfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.